Stundensatzrechner
Sag uns, was du netto zum Leben brauchst — wir rechnen zurück auf den Stundensatz, der das trägt. Inklusive der Stunden, die du arbeitest, aber nicht abrechnen kannst.
Erforderlicher Stundensatz
75 € pro Stunde
- Entspricht einem Tagessatz von
- 597 €
- Nötiger Jahresumsatz
- 81.494 €
Was ein höherer Stundensatz wirklich bringt
Nicht jeder zusätzliche Euro auf dem Stundensatz kommt bei dir an — Steuer und Beiträge greifen zu. Umgekehrt gilt: oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine weiteren Kranken- und Pflegebeiträge an, dort bleibt von jedem Euro mehr übrig.
60 %
Von jedem zusätzlichen Euro bleiben dir
- 10 € mehr pro Stunde bringen dir netto
- 6.577 € pro Jahr
Wohin dein Umsatz geht
| Gewinn vor Beiträgen und Steuern | 69.494 € |
| Krankenversicherung | −12.161 € |
| Pflegeversicherung | −2.919 € |
| Einkommensteuer | −12.414 € |
| Netto | 42.000 € |
- Zu versteuerndes Einkommen
- 54.900 €
- Davon als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt
- 14.594 €
Häufige Fragen
Warum ist mein Stundensatz so viel höher als ein Angestelltengehalt pro Stunde?
Weil dein Stundensatz Urlaub, Krankheit, Akquise, Buchhaltung, Betriebsausgaben, den vollen Krankenkassenbeitrag ohne Arbeitgeberanteil und deine Altersvorsorge mittragen muss. Ein Angestelltengehalt deckt davon vieles über den Arbeitgeber ab.
Welcher abrechenbare Anteil ist realistisch?
Für die meisten Selbstständigen liegt er zwischen 50 und 70 Prozent. Wer viel Akquise betreibt oder viele kleine Projekte hat, liegt eher darunter; wer langfristige Mandate hat, eher darüber. Der Rechner ist bewusst voreingestellt auf 65 Prozent.
Sind Betriebsausgaben im Stundensatz enthalten?
Ja. Der Rechner ermittelt den Umsatz, der nach Abzug der Betriebsausgaben, der Beiträge und der Steuern dein Wunsch-Netto übrig lässt, und teilt ihn durch die abrechenbaren Stunden.
Was ist mit der Umsatzsteuer?
Alle Angaben sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht in die Stundensatzkalkulation. Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG ist für eine spätere Ausbaustufe vorgesehen.
Annahmen
- Grundtarif, also keine Zusammenveranlagung von Ehepaaren.
- Gesetzliche Krankenversicherung; private Krankenversicherung wird nicht abgebildet.
- Keine Kirchensteuer.
- Keine Gewerbesteuer — der Rechner unterstellt eine freiberufliche Tätigkeit.
- Alle Beträge sind Jahresbeträge in Euro, ohne Umsatzsteuer.